Auffangwannen
Gefährliche Stoffe sicher lagern und transportieren
Mit universell einsetzbaren Auffangwannen aus glasfaserverstärktem Kunststoff. Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz. Sichern SIe jetzt wassergefährdende und brennbare Stoffe mit den hochwertigen Auffangwannen. Informieren Sie sich hier.
Was ist bei der korrekten Lagerung von Gefahrstoffen zu beachten?
In Betrieben, in denen mit explosiven, toxischen, entzündlichen, wassergefährdenden oder brandfördernden Stoffen gearbeitet wird, sind Auffangwannen unerlässlich, um gesetzeskonforme Gefahrstofflagerung zu gewährleisten.
Insbesondere bei der Lagerung von wassergefährdenden Stoffen, wie zum Beispiel Öl, Reinigungsmittel oder Rohstoffe, ist es wichtig, Rückstände in die Umwelt zu vermeiden und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Dank der Gefahrstofflagertechnik, zu der auch Auffangwannen gehören, können Gefahrstoffe sicher in Kleingebinden, Fässern und IBCs gelagert werden.
Qualitäts- und Dichtigkeitsprüfungen von Auffangwannen
Auffangwannen müssen bestimmten Qualitäts- und Dichtigkeitsprüfungen standhalten und sind im Falle eines Havarienfalls in der Lage, auslaufende Flüssigkeiten zurückzuhalten. Bei Anlagen und Betrieben, die wassergefährdende Stoffe handhaben, ist es unerlässlich, dass sie so geplant und betrieben werden, dass eine schädliche Beeinflussung oder langfristige negative Auswirkungen auf Gewässer ausgeschlossen werden können.
Was sind Stoffe, die das Wasser gefährden können?
Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) werden feste, flüssige und gasförmige Stoffe definiert, die dauerhafte oder signifikante Schäden an der Beschaffenheit des Wassers verursachen können. Diese werden auch als wassergefährdend bezeichnet. Zusätzlich gelten Stoffe, die in der Grundwasserverordnung aufgeführt sind, als wassergefährdend.
Wie werden wassergefährdende Stoffe kategorisiert?
Um eine klare Kategorisierung zu ermöglichen, wurden wassergefährdende Stoffe in drei Wassergefährdungsklassen (WGK) unterteilt:
- WGK 1: Stoffe, die geringfügige Bedrohung für die Wasserbeschaffenheit darstellen (z.B. Salzsäure, Natronlauge)
- WGK 2: Stoffe, die durchschnittlich wassergefährlich sind (z.B. Heizöl, Diesel)
- WGK 3: Stoffe, die eine erhebliche Bedrohung für die Umwelt und Gewässer darstellen (z.B. Ottokraftstoff, Altöl)